Ein Jahr Work & Travel – Abmelden oder nicht? Vertiefte Recherche!

Freitag, 3. Februar 2012 0 Kommentare
Viele Stimmen raten einem dazu, während des einjährigen Work & Travel – Aufenthaltes, in Deutschland gemeldet zu bleiben, seinen Wohnsitz also zu den Eltern oder Freunden umzumelden.
Wie schon analysiert, bleibt das deutsche Meldegesetz sehr vage bezüglich einer zeitlichen Definition der Abwesenheit vom gemeldeten Wohnsitz, ab welcher man sich „abmelden“ muss. Die notwendige „Deutung“ dieser Länge obliegt also dem zuständigen Ortsamt bzw. Einwohnermeldeamt, genauer gesagt dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die entsprechenden Bußgelder können, je nach Bundesland und zuständiger lokaler Behörde, ziemlich saftig ausfallen. So findet sich im Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen folgender netter Auszug:
§37(Fn4)
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,
2. vorsätzlich oder …
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer
1. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, ...
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
[Quelle]

Die Abhängigkeit von der Deutungshoheit des jeweiligen Beamten und die mögliche, nicht zu unterschätzende, Geldbuße sind schon schlagkräftige Argumente.

Darüber hinaus möchte ich, wenn es sich vermeiden lässt, auch den Freunden/Verwandten, bei denen man sich für diese Zeit anmelden würde eigentlich nicht zur Last fallen. Denn bei einer Mietwohnung ist es durchaus nicht unüblich, dass die Anzahl der mit Wohnsitz in der Wohnung gemeldeten Personen dem Mieter angezeigt werden müssen. Entsprechend werden bestimmte Nebenkosten oder die Müllgebühr neu veranschlagt.

Also auch nach der zweiten Recherche gibt es für mich nur ein Ergebnis: Abmelden!

Beruhigend zu wissen, dass auch schon andere vor einem diesen Weg „mit Stolz“ beschritten haben.

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