Wohnsitz abmelden

Samstag, 28. Januar 2012 1 Kommentare
Unzählige Blog- und Foreneinträge habe ich gewälzt, in der bangen Frage, ob man sich für den einjährigen Auslandsaufenthalt nun abmelden muss oder nicht.
Das deutsche Melderechtsrahmengesetz (MRRG) scheint da zunächst eindeutig:
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__11.html
Bleibt die Frage was eine Wohnung im Inland "beziehen" bedeutet. Hierzu liest man im Gesetz lediglich weiter:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
 Wann und wie lange man diese "Tätigkeiten" dort durchführen muss, ist nach meinen aktuellen Recherchen im MRRG nicht hinterlegt. Steuerrechtlich gibt es wohl eine zeitliche Angabe von 6 Monaten, bei deren Überschreitung man als "überwiegend im Ausland lebend" eingestuft wird und entsprechend tätig werden muss.

Nichtsdestotrotz sind diese Überlegungen ziemlich überflüssig durch die Tatsache, dass bei einer Abmeldung die lokalen Meldebehörden die eigenen Unterlagen an die Bundesbehörde weiterleiten. Dadurch ist dann das jeweilige Konsulat im Reiseland seiner Wahl für einen zuständig.
Konkret heißt das: Verliert man z.B. seinen Reisepass im Reiseland, kann man in die dortige konsularische Vertretung gehen und einen neuen Pass beantragen.
Würde man sich jedoch in Deutschland nicht abmelden, müsste man theoretisch (und vll. auch praktisch?) hierher zurückfliegen und den Reisepass bei seiner lokalen Meldebehörde beantragen.

Ein vieldiskutierter Punkt in den diversen Foren ist auch, dass wohl einige Banken ein Konto nur mit deutschem Wohnsitz gewähren. Um hier Schwierigkeiten zu vermeiden, habe ich schon mal meine entsprechenden Insitutionen angeschrieben.

Ein anderer Punkt ist die Post. Diese kann man jedoch an eine Adresse seiner Wahl (Freunde, Familie) umleiten bzw. den entsprechenden Institutionen eine Post-Adressänderung zukommen lassen. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Post auch abgeholt wird.

vorläufiges Fazit: Abmelden! (auch wenn es irgendwie ein seltsames Gefühl ist)

1 Kommentare:

  • Pete hat gesagt…

    Ich sehe das um ehrlich zu sein nicht so kritisch. Ich bin jetzt offiziell bei meinen Eltern gemeldet und befinde mich derzeit im "Urlaub". :-)
    Mein Gewerbe musste ich allerdings abmelden und sah es nicht ein es beim Finanzamt meiner Eltern wieder anzumelden. Ein Hoch auf die Buerokratie...!

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