Working Holiday Visum Japan – einfacher als gedacht

Samstag, 3. März 2012 2 Kommentare


Diese Woche konnte ich einen der letzten und wichtigsten Meilensteine der Vorbereitungsphase zu meinem einjährigen WWOOFing-Japan-Abenteuer erreichen: Das Visum!
Genauer gesagt das Working HolidayVisum.

Noch bei meiner letzten Recherche 2010 war diese Erlaubnis zur Landeserkundung nur 18-25 jährigen Mitbürgern möglich, wenngleich auch damals schon das Schlupfloch eines Sondererlaubnis-Antrags für bis 30jährige existierte. Heute ist glücklicherweise diese letzte Version zur offiziellen Fassung geworden. Auf der Seite des japanischen Generalkonsulats Düsseldorf wird erklärt, dass "jeder Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren" das Visum einmalig beantragen kann. 

Da ich es selbst schon auf ein beachtliches fortgeschrittenes Alter bringe, überfiel mich beim ersten Kontakt mit dieser Formulierung sofort Torschlusspanik. Im Telefongespräch mit dem Konsulat konnte mir die nette Dame am anderen Ende der Leitung jedoch alle Ängste nehmen. Das Visum kann bis zum ENDE des 30. Lebensjahres beantragt werden. Nach der Ausstellung des Visums hat man dann genau ein Jahr Zeit, um einzureisen. Die eigentliche einjährige Laufzeit des Work & Travel Visums beginnt jedoch erst mit dem Tag der Einreise nach Japan.

Diese Regelungen lassen also sogar den Extremfall eines 33jährigen Workers & Travellers in Japan zu. Beantragung des Visums am Vorabend des 31. Geburtstags. Bewilligung und Ausstellung des Visums etwa eine Woche später. Der Dude ist dann schon 31! Er reizt die maximale Wartezeit bis zur Einreise aus und landet mit 32 Jahren und ein paar Tagen in Japan. Den Aufenthalt nimmt er auch in voller Länge mit, so dass er kurz nach seinem 33. Geburtstag immernoch glücklicher Working-Holiday-Visums-Besitzer ist.

Zurück zu den Fakten. Der Visumsantrag ist leider nicht ganz einfach. Neben einer "formlosen" Antragsbegründung (A4 Blatt), muss man einen Lebenslauf und eine halbwegs detaillierte Aufenthaltsplanung abgeben. Alle Dokumente müssen auf Englisch oder Japanisch verfasst werden. Zusätzlich müssen Nachweise über eine abgeschlosseneAuslandskrankenversicherung und die Hin- und Rückflug-Tickets eingereicht werden. Schließlich muss man noch seine Finanzen offenbaren und nachweisen, dass man genügend Mittel für die erste Zeit des Aufenthalts hat.

Bei der Abgabe all dieser Unterlagen (Vorbereitung und Erstellung hatten mich dann doch mehrere Tage gekostet) im japanischen Konsulat Düsseldorf war ich überrascht. Ich musste nur etwa 10 Minuten warten, während meine Unterlagen wohl gesichtet wurden. Danach erhielt ich einen Zettel mit dem Abholdatum für mein Visum. Allem Anschein nach, war also zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass ich das gute Stück erhalten werde und nur die Erstellung jetzt noch Zeit in Anspruch nimmt. Die Wartezeit betrug zwar zwei Wochen, das Ausstellungsdatum datiert jedoch schon eine Woche nach dem Abgabedatum des Antrags.

In meinen wildesten Albträumen hatte ich mir schon einen steifnackigen japanischen Beamten im akuraten Anzug in der unterprivilegierten hintersten Reihe des Großraumbüros der Einwanderungsbehörde vorgestellt, dem meine Koteletten und mein dämliches unterdrücktes Grinsen auf meinem biometrischen Passfotos irgendwie verdächtig vorkommen und der daraufhin seine unterdrückten Aggressionen mit einem riesigen Stempel auf meinem Reisepass auslebt, es bleiben große rote Lettern: DENIED! Ich schweife ab...

2 Kommentare:

  • Evilface Vegeta hat gesagt…

    Wow, das klingt echt spannend. Ich denke zur Zeit auch über Work and Travel in Japan nach. Kannst du japanisch? Wieviel Geld planst du für die erste Zeit deines Aufenthalts ein?

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